Bausparvertrag Bonus bei Darlehensverzicht – so funktioniert die Gutschrift
Bei manchen Bausparkassen erhalten Kunden eine Bonuszahlung, wenn sie auf das Bauspardarlehen verzichten. Der Bonus wird oft als prozentualer Aufschlag auf das Guthaben berechnet und soll den Verzicht auf das Darlehen ausgleichen.
Die Höhe hängt von Tarif, Vertragslaufzeit und Guthabenstand ab. Wichtig ist die genaue Prüfung der Allgemeinen Bedingungen, da einige Kassen den Bonus nur bei vollständiger Auszahlung ohne Restdarlehen gewähren.
Voraussetzungen für den Bonus
Der Bonus bei Darlehensverzicht setzt meist voraus, dass der Bausparvertrag mindestens sieben Jahre alt ist und das Mindestguthaben erreicht wurde. Einige Tarife verlangen zusätzlich, dass keine weiteren Bausparverträge bei derselben Kasse bestehen.
Der Verzicht muss schriftlich erklärt und vom Bausparer unterschrieben werden. Danach wird das Guthaben einschließlich Bonus ausgezahlt, ohne dass ein Darlehen bereitgestellt wird.
- Vertragsalter von mindestens sieben Jahren
- Erreichen des Mindestguthabens
- Schriftlicher Verzicht auf das Darlehen
Wie hoch fällt der Bonus aus?
Die Bonushöhe liegt in der Regel zwischen 0,5 % und 2 % des Guthabens pro Jahr, in dem kein Darlehen in Anspruch genommen wurde. Manche Kassen gewähren einen Einmalbonus von bis zu 5 % des Guthabens bei Verzicht.
Die genaue Berechnung steht in den Tarifbedingungen. Ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnt sich, weil die Staffelung und Obergrenzen stark variieren.
Steuerliche Hinweise
Der Bonus zählt als Zinsertrag und unterliegt der Abgeltungsteuer. Die Bausparkasse führt die Steuer automatisch ab, wenn der Freistellungsauftrag nicht ausreicht.
Bei Auszahlung auf ein anderes Konto muss der Bausparer prüfen, ob eine Steuererklärung nötig ist. Ein Steuerberater kann bei höheren Beträgen sinnvoll sein.
Tipps zur Antragstellung
Stellen Sie den Antrag auf Darlehensverzicht frühestens drei Monate vor dem geplanten Auszahlungstermin. Die Kasse benötigt Zeit, um die Bonusgutschrift zu berechnen und die Unterlagen vorzubereiten.
Legen Sie alle erforderlichen Nachweise (Personalausweis, Adressbestätigung) rechtzeitig vor. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Auszahlung des Guthabens plus Bonus.
Häufige Fragen
Wann wird der Bonus ausgezahlt?
Die Gutschrift erfolgt in der Regel mit der Auszahlung des Guthabens, nachdem der Verzicht schriftlich bestätigt wurde.
Kann der Bonus nachträglich beantragt werden?
In den meisten Fällen muss der Verzicht vor der Auszahlung erklärt werden. Nachträgliche Anträge werden selten akzeptiert.
Gibt es einen Höchstbetrag für den Bonus?
Viele Tarife begrenzen den Bonus auf 2.000 bis 5.000 Euro je Vertrag. Die genaue Obergrenze steht in den Tarifbedingungen.
Wird der Bonus auch bei Teil-Auszahlung gewährt?
Meistens ist eine vollständige Auszahlung ohne Restdarlehen Voraussetzung. Teil-Auszahlungen führen oft zum Verlust des Bonusanspruchs.
Wie wirkt sich der Bonus auf die Wohnungsbauprämie aus?
Der Bonus gilt als weitere Prämie und kann die Wohnungsbauprämie beeinflussen. Die Kasse informiert über die genaue Auswirkung.
Spielen Sie verantwortungsvoll. Glücksspiel kann süchtig machen. Setzen Sie ein Limit und hören Sie auf, wenn es kein Vergnügen mehr ist. Ab 18.